Ein Baudenkmal ist ein Gebäude, das aufgrund seiner geschichtlichen, kulturellen oder städtebaulichen Bedeutung besonders geschützt ist. Eigentümer von Baudenkmalen können in Deutschland verschiedene steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen.
Dieser externe Denkmalrechner gibt Ihnen einen beispielhaften Eindruck über die mögliche Steuerersparnis und Eigenkapitalrendite bei einem Wohnungskauf im Havenquartier. Die Berechnungen sind unverbindlich, insbesondere das tatsächliche Steuerergebnis ist von individuellen Faktoren abhängig.
Die individuellen Berechnungen können Sie für viele Wohnungen auf den Seiten der jeweiligen Wohnungsexposés erstellen. Gern erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine unverbindliche Kalkulation für Ihr Wunschobjekt.
Für eine Berechnung ihrer persönlichen Steuervorteile aus dieser Investition konsultieren Sie bitte Ihre/n Steuerberater/in.
Diese unverbindliche Rechnung bezieht sich auf das 1. volle Jahr der Vermietung bzw. Nutzung.
Das Steuerergebnis gilt vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Finanzbehörden.
Abhängig vom Fertigstellungstermin Ihrer Steuererklärung und der Bearbeitungsdauer durch Ihr Finanzamt sind Cashflowverschiebungen möglich. Den negativen Cashflow aus Mieteinnahmen vs. Zins und Tilgung sollten Sie in Ihrer Liquiditätsrechnung berücksichtigen und z.B. für Ihr Darlehen ein tilgungsfreies erstes Jahr vereinbaren.
Die steuerliche Fertigstellung ist für 2026 vorgesehen.
Der Sanierungskostenanteil beträgt derzeit 70%. Er wurde auf Basis der aktuellen Kostenschätzungen kalkuliert, vorbehaltlich der Akzeptanz durch die Finanzbehörden.
Auf die Altsubstanz entfallen 25% des Kaufpreises, 5% auf Grund und Boden.
Kreditinstitute verlangen in der Regel 20% Eigenkapital zur Finanzierung Ihrer Immobilie. Die genaue Quote hängt von Ihrer Bonität und evtl. weiteren Sicherheiten ab, die Sie stellen können.
Den Darlehenszinssatz erfahren Sie von Ihrem finanzierenden Kreditinstitut. Evtl. Zwischenfinanzierungskosten werden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Neben dem Kaufpreis für die Wohnung und ggf. den Stellplatz fallen Erwerbsnebenkosten an:
Diese werden wenige Wochen nach Kaufvertragsunterzeichnung fällig.
Gemäß der Einschätzung lokaler Makler kann bei Fertigstellung in 2026 voraussichtlich mit einer Kaltmiete von ⌀ 12,50 EUR/qm gerechnet werden. Sie kann tatsächlich höher oder niedriger ausfallen.
Für die Berechnung wurden nicht umlegbare Nebenkosten in Höhe von 1,70 EUR/qm angesetzt. Hierbei handelt es sich um eine kalkulatorische Größe basierend auf Erfahrungswerten. Die tatsächliche Höhe ergibt sich beizeiten aus dem Wirtschaftsplan.
Neben- und Betriebskosten, die im Fall einer Vermietung auf den Mieter umgelegt werden könnten, sind in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Bei Eigennutzern müssen diese zur monatlichen Gesamtrate hinzugerechnet werden.
vgl. “Mietertrag” zu den nicht umlegbaren Nebenkosten
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